Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 in Kraft
Um diese Transformation voranzutreiben, werden im Juni 2025 einige Änderungen zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit eingeführt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen im digitalen Raum weiter zu verbessern. Dazu gehören erweiterte Richtlinien auf Basis neuester internationaler Standards, wie bspw. Textalternativen für Bilder, Kontrastreichtum, die Verwendung von leichter Sprache und Meldemöglichkeiten für noch vorhandene Barrieren.
So wird Ihr Unternehmen digital barrierefreier
Ein erster Schritt in Richtung Barrierefreiheit kann eine vollständige Überprüfung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops mit speziellen Tools sein, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Daraufhin kann eine individuelle Strategie zur Stärkung der Barrierefreiheit entwickelt werden. Dabei klären wir unter anderem folgende Fragen:
Welche Features würden bestehende Barrieren auflösen? Was sind Erweiterungen, die Inklusion noch mehr gewährleisten? Dies geschieht optimalerweise in Zusammenarbeit mit Ihrer Compliance-Abteilung, um unsere Digital-Expertise mit den Detail-Kenntnissen aus Ihrer Branche zu kombinieren und daraus die optimale Lösung zu entwickeln.
Mit der Einführung des BFSG soll ein klares Zeichen für die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit gesetzt und gleichzeitig das Engagement für eine inklusive digitale Zukunft gestärkt werden.
In gewissen Branchen entsteht daraus für Unternehmen die Pflicht, ihr digitales Angebot entsprechend des BFSG barrierefrei zu gestalten. Für andere Branchen bietet das BFSG eine hilfreiche Richtlinie.
Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei den anstehenden Änderungen.
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