Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt es leider nicht aus, dass auch dieses Thema für betrügerische Machenschaften genutzt wird. Mit der sogenannten „Kölner Masche“ oder „Telefax-Masche“ wird versucht, Profit aus der Datenschutzgrundverordnung zu ziehen.
So versendet aktuell die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ ein behördlich anmutendes Fax mit dem Zweck der Erfassung von Gewerbebetrieben. In diesem wird dazu aufgerufen, Angaben zum Betrieb zu machen (Branche, E-Mail, Internet, Beschäftigungszahl, etc.) und das Formular unterschrieben zurückzusenden. Besonderer Druck wird durch das zeitnahe Rücksendedatum erzeugt. Erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass mit dem Unterzeichnen des Formulars eine kostenpflichtige Leistung in Form von Hilfestellung zum Thema DSGVO für den Betrag von 498 € bestellt wird. Die gekaufte Leistung enthält laut Angabe Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der DSGVO. Dass diese Leistung bei jeder Datenschutz-Behörde Ihres Bundeslandes kostenlos ist, wird an dieser Stelle nicht erwähnt.
Was verbirgt sich hinter der Datenschutzauskunft-Zentrale?
Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus Oranienburg ist nicht bekannt und auch die im Fax erwähnte URL deutschland.datenschutz-ausftszentrale-europa/allgemeinegfbedingungen.pdf, unter der die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sein sollen, führt ins Leere. Auch eine sonstige Internetseite der DAZ sucht man vergebens. Die internationale Freephone-Nummer deutet darauf hin, dass die Hintermänner im Ausland sitzen. Nähere Informationen sind derzeit noch nicht bekannt.
Wie sollten Sie sich nach dem Erhalt dieses Formulars verhalten?
Wir empfehlen Ihnen, das Formular keinesfalls unterschrieben zurückzusenden, da Sie andernfalls innerhalb weniger Tage eine Rechnung erhalten für Leistungen, die unserer Meinung nach das Geld nicht wert sind. Auch auf folgende Aufforderungen per Fax oder Telefon sollten Sie keinesfalls reagieren. Zu der Masche gehört häufig auch der Versuch, durch „letzte“ Mahnungen und das Einschalten von Inkassobüros Druck aufzubauen. Sofern Sie diese Art von Schreiben erhalten, ist es ratsam, im Zweifelsfall Ihren Anwalt einzuschalten.